Hinweis nach Verpackungsverordnung
Verpackungen mit Kennzeichnung
Sind unsere Verpackungen (Verkaufverpackung, Umverpackung und Transportverpackungen) mit einem Kennzeichen versehen, wonach wir an einem System beteiligt sind, dass flächendeckend in Ihrem Einzugsgebiet eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verpackungen bei Ihnen oder in Ihrer Nähe in ausreichender Weise gewährleistet (z. B. „Grüner Punkt“), entsorgen Sie die Verpackung bitte entsprechend.
Verpackungen ohne Kennzeichnung
Sind die Verpackungen ohne diese Kennzeichnung, sind wir im übrigen gemäß § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung verpflichtet, gebrauchte und restentleerte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen, einer Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften zuzuführen und über die Erfüllung der Rücknahme-Verwertungsanforderung einen Nachweis zu führen.
Sie können die Verpackung auch, wenn sich in Ihrer Nähe ein Entsorgungsunternehmen oder eine kommunale Sammelstelle befinden, die die Verpackung kostenlos entgegen nehmen, dort abgeben. Ist das nicht der Fall, können Sie unsere Verpackung kostenlos mit der Post zurückschicken. Wir erstatten das Porto.
